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Bebauungspläne für Kleingartenanlagen

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In den letzten Jahren gab es immer wieder mal Meldungen über Kleingartenanlagen, die in ihrem Bestand gefährdet sind – die Begehrlichkeiten von Investor_innen machen auch vor einer Idylle nicht halt. Die Lichtenberger Bezirksverordneten beschlossen deshalb am 18. Juni 2015 mit der externer LinkDrucksache 1635/VII, dass für alle Kleingartenanlagen Bebauungspläne aufgestellt und damit rechtlich gesichert werden sollen.

Nun ist es aber so, dass das BundesKleingartengesetz die Dauernutzung von Grund-stücken in Kleingartenanlagen zum Wohnen nicht erlaubt. Was nun? Wurden doch bereits in den 20er Jahren und zu DDR-Zeiten auch in Kleingartenanlagen befindliche Grundstücke für Wohnzwecke verpachtet. Für viele Menschen gab es gar keine andere Alternative.

So auch in der Kleingartenanlage Falkenhöhe 1932 e.V.. Es war also nur eine Frage der Zeit, dass sich Bewohner_innen dieser Anlage zu Wort melden, weil sie um den Bestand ihrer Häuser fürchten. Denn würde der B-Plan 11-103 wie beabsichtigt realisiert, dann müssten viele der über Jahrzehnte oftmals in Eigenarbeit um- und ausgebauten Häuser rückgebaut werden. Das wollen die Bewohner_innen nicht, verbindet sich doch mit diesen Häusern eine über mehrere Generationen verlaufende Familiengeschichte mit schönen Erinnerungen, aber auch viel Mühsal und hohe Geldausgaben.

Es soll nach einer Lösung gesucht werden, die sowohl die Kleingartenanlage sichert als auch die Dauernutzung zum Wohnen für ausgewählte Grundstücke zulässt. Man darf gespannt sein.

Ihre Henriette van der Wall
Mitglied im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung

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